Die Gründungsversammlung der Josephine-Lang-Gesellschaft fand am Sonntag, 15. März 2026 ab 11 Uhr in der Tübinger Stadtbücherei statt. Die anwesenden Gründungsmitglieder beschlossen die Vereinssatzung, die Beitragsordnung, die Höhe der Beiträge und wählten einen Vorstand sowie zwei Kassenprüfer*innen und den Beirat des Vereins. Außerdem wurden die Lang-Forscher*innen Sharon Krebs und Prof. em. Dr. Harald Krebs zu Ehrenmitgliedern gewählt.
Der Verein soll in Kürze zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet und die Gemeinnützigkeit beantragt werden.
Die Josephine-Lang-Gesellschaft ist offen für alle Menschen, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren und die darin formulierten Ziele unterstützen möchten. Diese sind in der Vereinssatzung wie folgt formuliert:
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein mit Sitz in Tübingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gem. § 52 Absatz 2 Nr. 1, Nr. 5 und Nr. 6 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
(a) die Förderung von Aufführungen, Aufzeichnungen und Editionen von Werken der Komponistin, Sängerin, Pianistin, Pädagogin und Salonniere Josephine Lang (1815-1880).
(b) der Förderung von wissenschaftlicher Forschung und entsprechender Publikationen zu Josephine Lang sowie zu ihrem familiären, gesellschaftlichen und musikalischen Umfeld. Hierzu gehört auch der Aufbau eines für Musiker*innen, Forschende und weitere Interessierte niedrigschwellig zugänglichen Informationspools.
(c) die Förderung von Initiativen, die die Implementierung von Josephine Lang und ihren Werken in die Musikausbildung zum Ziel haben.
(d) die Förderung des Erhalts, der Gestaltung und der Pflege der Tübinger Wirkungs- und Gedenkstätten Josephine Langs, insbesondere ihres Wohnhauses und ihres Grabes.
(e) die Durchführung von Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte, Wettbewerbe und Vorträge) zu Josephine Lang sowie zu ihrem familiären, gesellschaftlichen und musikalischen Umfeld.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden, Beiträge, Umlagen, Zuschüsse, sonstige Zuwendungen und weiterer erwirtschafteter Überschüsse und Gewinne sowie deren Weiterleitung zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des Absatzes 2.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Satzung, die Beitragsordnung, die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie einen Aufnahmeantrag finden Sie unter Verein.
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen weitere Informationen unter der E-Mail-Adresse post [ ät ] josephine-lang.de zur Verfügung.
Ihre Vorstände
Daniela Debus, Matthias Ehm und Christine Müller
Tübingen, Frühjahr 2026
